Gewährleistungsfrist / Verjährung

Die Frist für die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten auf Grund von Warenmängeln beträgt, soweit der Kunde privat handelnder Verbraucher im Sinne von § 13 Bürgerliches Gesetzbuch ist, 2 Jahre ab Auslieferung der Ware.

Gewerbliche handelnde Verbraucher haben 1/2 Jahr Gewährleistungsrecht auf Ware ab Auslieferung.